Ssssauer

Nach Art des Hauses sagt unser Prokurist nur dazu...

Wir haben eben eine Email bekommen, in der wir darauf hingewiesen werden das seit diesem Jahr der Resturlaub aus dem vorherigen Jahr bis zum 31.03. genommen werden muss.
Ich weiß auch, dass das rechtlich vollkommen in Ordnung ist.

Ich hatte letztes Jahr Probezeit bis Ende August und durfte in der Zeit keinen Urlaub nehmen. Selbst um den Tag meiner Hochzeit (was ich bei der Einstellung aber schon angegeben hatte!!!) gab es Theater. So hatte ich also 15 Tage Resturlaub. Durch die Klausuren habe ich schon viel verpulvert, es geht um 4 Tage.

Da ich im Mai heirate (1,5 Wochen Urlaub) und im Juni auf Hochzeitsreise fliege (2 Wochen) hab ich danach für den Rest des Jahres noch 13 Tage… Also zwei Wochen Urlaub plus Weihnachten….
So war mein Plan.

Die Geschäftsführung kann sich nicht daran erinnern mir gesagt zu haben, dass das mit dem Urlaub nächstes Jahr kein Problem sei (aaahhh ich lass mir alles schriftlich geben, ich schwöre es!!!) und der unglaublich fähige Personaler sagte: Also wenn Sie ab jetzt sofort krank werden würden bis zum 31.3. dann würde der Urlaub nicht verfallen, sonst schon.
Was ist denn das bitte für ein Vorschlag???

Nun: schriftliche Ausarbeitung wie gefordert, an den einen Geschäftsführer, der dann in einem Meeting die Sache mit dem anderen Geschäftsführer klären wird, denn ich werde ja nicht die Einzige sein die sich beschweren will…

P.S. Wir sind ganze 12 Menschen inkl GFs… Da sind solche schriftlichen und grundsätzlichen Regelungen besonders wichtig!

P.P.S. Ich hoffe ich habe bald das gesamte Theater nicht mehr nötig ;-)

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